I. Geltungsbereich
Alle Angebote und Verträge über von Björn Wolters Mediengestaltung zu erbringende Leistungen unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Bedingungen gelten für laufende und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
II. Angebot, Vertragsabschluss und Leistungspflichten
Unsere Angebote sind freibleibend, erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, das von uns durch eine Auftragsbestätigung angenommen wird. Als Auftragsbestätigung gelten auch der Lieferschein und die Warenrechnung. Dabei sind nur solche Leistungen zu erbringen, die in Angeboten und Kostenvoranschlägen ausdrücklich aufgeführt sind.
Änderungen oder Ergänzungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Zur Erbringung der bestellten Leistung dürfen wir uns der Mitarbeit Dritter bedienen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber.
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckaufträgen bis zu 5 Prozent der bestellten Ware können nicht beanstandet werden.
III. Überlassene Unterlagen
An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen (auch in elektronischer Form), behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
Die uns überlassenen Unterlagen und von uns erzeugten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der zu erbringenden Leistung (wie Bildaufnahmen, Reinzeichnungen, Druckvorlagen, etc.) werden über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt, ein Anspruch von Seiten des Kunden besteht nicht.
IV. Nutzungsrechte
Der Kunde erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass ihm alle Rechte an Vorlagen, Bildern und Texten (insbesondere Eigentums- und Urheberechte), die er uns zur Verfügung stellt, zustehen. Bei gegebenenfalls durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
Mit den von uns und unseren Fremddienstleistern erbrachten Leistungen erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Recht, die Leistungen im Rahmen des geschlossenen Vertrages zu nutzen.
Damit die von uns erbrachten Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können, hat der Kunde geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Daten, die zur Erstellung der bestellten Leistungen angefertigt wurden, wie Layouts, Fotos, Grafiken, etc., bleiben ausschließlich unser Eigentum. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht, ist aber im Einzelhaft mit einer schriftlichen Zustimmung möglich. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.
Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Dies kann durch eine entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen werden.
V. Mitwirkungspflicht
Der Kunde hat uns bei Erbringung der vereinbarten Leistung nach besten Kräften zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial, Vorlagen und Vorschlägen. Vom Kunden ersteilte Freigaben unserer Leistungen sind verbindliche Ausgangsbasis für unsere weitere Leistungserbringung.
Für die zur Verfügung gestellten Daten und Materialien stellt der Kunde sicher, dass wir zur Nutzung in einem zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang berechtigt sind. Die Handlungen zur Mitwirkung sind vom Kunden auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu erbringen.
VI. Preise und Zahlung
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Zahlung hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die vollständigen Zahlungsansprüche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
VII. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VIII. Fristen und Lieferzeit
Wenn in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich vorgesehen, gelten keine festen Leistungsfristen. Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurden. Sie beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Werden Verträge mit Kunden geändert oder ergänzt, behalten wir uns eine Verlängerung der Leistungsfristen vor. Auch dann, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
IX. Gefahrübergang bei Versendung
Wird eine erbrachte Leistung auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden oder einen von ihm genannten Dritten die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
X. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache sowie Nutzungsrechte an Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Er ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
XI. Gewährleistung und Mängelrüge
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, außer sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere von Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.
Sollte trotz aller Sorgfalt die erbrachte Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Leistung, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl in angemessener Frist nachbessern oder Ersatzleistung liefern. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann der Kunde (unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche) vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Wir verpflichten uns, dass die Leistungen im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter sind. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn und soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, die Schutzrechtsverletzung des Kunden durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Auftraggeber verändert wird oder mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
Wenn ein Dritter wegen der Schutzrechtsverletzung von uns vertragsgemäß erstellter Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und seine Maßnahmen der Abwehr mit uns abzustimmen. Für den Fall eines berechtigten Schutzrechtsmangels werden wir nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht erwirken oder ihre Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen (Nacherfüllung). Entsprechendes gilt bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel.
Wir haften nicht für den Verlust von Daten, die auf der Unterlassung des Kunden, Sicherungskopien herzustellen, beruhen.
XII. Datenschutz
Der Kunde erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass die ihn betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach den gesetzlichen Bestimmungen (digital) gespeichert, verarbeitet und eingesetzt werden dürfen. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages genutzt werden. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden, sofern es nicht für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist und diese nicht gemäß der Vereinbarung an der Vertragserfüllung beteiligt sind.
XIII. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Über die Änderungen wird der Kunde informiert. Widerspricht er nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung, gelten die neuen Bedingungen als vereinbart.
Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten an diesen Stellen die Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen, sofern und soweit sie über die Unwirksamkeit Kenntnis gehabt hätten.
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